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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluß
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erkennt jeder Käufer durch Erteilung des Auftrags als rechtlich bindend an. Den Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer wird hierdurch ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluß nicht noch einmal widersprechen. Abreden und Zusätze, die von den folgenden Bestimmungen abweichen sind nur gültig, wenn sich schriftlich vereinbart sind. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen gelten mangels besonderer Vereinbarungen als annähernd und unverbindlich angegeben. Die Lieferfrist gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Bei Verzug unsererseits ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Abschlüsse können nur insoweit storniert werden, als die Ware innerhalb dieser Nachfrist nicht ausgeliefert wird.

3. Lieferbedingungen
Wir sind zur Lieferung nur verpflichtet, wenn und soweit wir selbst qualitativ und quantitativ rechtzeitig und richtig beliefert worden sind. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen. Teillieferungen sind stets zulässig. Wir sind zum Rücktritt - vom Vertrage - auch wegen eines noch nicht erfüllten Teiles - oder nach unserer Wahl zu dessen den veränderten Umständen entsprechenden Abänderungen, insbesondere zu einer Abänderung der vereinbarten Lieferfrist, durch Erklärung gegenüber dem Kunden ohne weiteres berechtigt bei höherer Gewalt und in allen Fällen unverschuldeten Unvermögens oder bei Eintritt von Umständen, mit denen wir nicht zu rechnen brauchten. Die vorgenannten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Verzuges entstehen.

4. Erfüllung
Der Erfüllungsort für Lieferungen ist Zell a. H.. Die Übernahme der mit dem Transport im Zusammenhang stehenden Kosten durch uns ändert nicht den Erfüllungsort. Der Versand vom Erfüllungsort zum vertraglich vorgesehenen oder vom Käufer aufgegebenen Bestimmungsort erfolgt für Gefahr und auch für Rechnungen des Käufers. Bei der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer gehen alle Risiken auf den Käufer über, Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen.

5. Preise
Die Preise verstehen sich in EUR und - falls nicht anders vereinbart - freibleibend für Lieferung ab Zell ausschließlich Verpackung ohne Transportkosten. Sollten sich nach der Auftragsbestätigung Änderungen der Einstandspreise seitens unserer Lieferanten oder andere unsere Gestehungspreise erhöhende Umständen geben, sind wir berechtigt, dies im Preis angemessen zu berücksichtigen. Preiskorrekturen während der Laufzeit des aktuellen Kataloges sind vorbehalten. Mit dem Erscheinen dieses Kataloges werden alle vorherigen Ausgaben ungültig.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Schecks werden - sofern ihre Hergabe vereinbart ist - stets nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Gutschriften für Schecks gelten nur vorläufig und vorbehaltlich des Eingangs. Soweit innerhalb der Zahlungsfristen keine ausreichende Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist, sind - ohne daß die besonderen Voraussetzungen des Verzugs vorzuliegen brauchen - Zinsen in Höhe von 3% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Zahlungen unserer Vertragspartner befreien diese nur, wenn sie direkt an uns erfolgen. Der Käufer kann nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn wir unser Einverständnis erklärt haben oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Nichteinhaltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch den Käufer, einschließlich etwaiger schriftlicher Zusatzvereinbarungen, Eingang ungünstiger Auskunft über den Käufer, die dessen Kreditwürdigkeit herabmindert, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Ansprüche gegen den Käufer zur Folge. In diesem Fall sind wir berechtigt, für bestehende Lieferaufträge - auch Rest- und Teillieferungen - Vorauszahlung zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt bei fraglichen Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern, unter der Voraussetzung, daß er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Käufer untersagt. Von einer Verpfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferten Ware, so tritt hierdurch schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diese erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Mängelrügen
Mängelrügen hat der Käufer spätestens zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich durch Einschreibebrief zu erheben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rüge. im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten gilt dies nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rücknahmen bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Einverständniserklärung. Sie sind nur möglich aufgrund einer begründeten Mängelrüge oder in Ausübung unserer Eigentumsrechte.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Zell a. H.. Gerichtsstand sind die für Zell a. H. zuständigen Gerichte. Auch für Lieferungen an ausländische Abnehmer gelten die deutschen gesetzlichen Vorschriften.

10. Gültigkeit der Bedingungen
Kommen aus Rechtsgründen oder weil sie abbedungen sind, einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht zur Anwendung, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 
     
     

 
 
   
       
 
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